Unterlassung beantragt: Gegen diese Vorwürfe im „Spiegel“ wehrt sich Christian Ulmen

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 324 O 149/26 geführt. Gegenstand ist ein Artikel in der Printausgabe des „Spiegel“ vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie ein online veröffentlichter Beitrag vom 21. März 2026 mit der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“. Darin hatte Ulmens Ex-Frau, Schauspielerin Collien Fernandes (44), mehrere Anschuldigungen gegen ihn u.a. wegen virtueller Vergewaltigung und Körperverletzung erhoben. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt mittlerweile wegen des Vorwurfs der Nachstellung.

Anwalt von Christian Ulmen beantragt Unterlassung
Ulmen hat selbst dazu bisher geschwiegen. Laut seinen Anwälten wehrt er sich nun gegen drei Aspekte der Berichterstattung. Demnach soll es der „Spiegel“ unterlassen, durch mehrere Äußerungen den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt und verbreitet, die seine Ex Collien Fernandes zeigen.
Vorwürfe zu Deepfakes und Übergriffen
Zudem soll es das Magazin unterlassen, den Eindruck zu vermitteln, Ulmen habe gegenüber seiner Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie schwer bedroht.

Ein weiterer Punkt betrifft einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026. Hier soll der „Spiegel“ bestimmte Äußerungen, insbesondere „Wer […] fehlt, ist Ulmen“, nicht mehr behaupten oder verbreiten, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Termin lediglich Fernandes geladen war und der Gerichtstermin zudem aufgehoben wurde.
Verfahren vor dem Landgericht Hamburg
Der Verfügungsantrag wurde dem „Spiegel“ nach Angaben der Ulmen-Anwälte am 1. April mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt. Eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist daher nicht in den nächsten Tagen zu erwarten.




